Wann findet die Abstimmung statt?
Die Abstimmung findet vom 13. bis 15. Juni 2022 statt, jeweils von 07 bis 09 Uhr und von 15 bis 18 Uhr.
Wo wird abgestimmt?
Abgestimmt wird im jeweiligen Schulgebäude, meist an einem leicht zugänglichen Ort (Eingangshalle o.ä.)
Wer darf abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind alle Eltern, die am 10. Januar 2022 ein Kind auf der jeweiligen Schule hatten. Eltern haben pro Kind eine Stimme. Es sind jeweils diejenigen Eltern abstimmungsberechtigt, die am Wohnsitz des Schülers gemeldet sind.
Quelle: § 5 Abs. 2 und 6 BestVerfVO, § 8 Abs. 4 Satz 4 BestVerfVO
Was muss ich für die Abstimmung mitbringen?
Für die Abstimmung muss der eigene Personalausweis mitgebracht werden.
Was passiert, wenn ich nicht abstimme?
Jede Enthaltung wird wie eine “Nein”-Stimme gewertet, also gegen die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule.
Es müssen mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Eltern für die Umwandlung stimmen, damit die Umwandlung durchgeführt ist. Damit unterscheidet sich das Abstimmverfahren von den meisten anderen Wahlen, bei denen das Ergebnis allein aufgrund der abgegebenen Stimmen ermittelt wird.
Quelle: § 10 Abs. 1 BestVerfVO
Wird stadtweit abgestimmt, oder stimmt jede Schule für sich ab?
Jede Schule stimmt für sich ab.
Ich habe das alleinige Sorgerecht oder teile mir das Sorgerecht. Muss ich etwas beachten?
Nein. Abstimmberechtigt ist dasjenige Elternteil, das mit dem Schüler in einem Haushalt wohnt, also an der selben Adresse gemeldet ist.
Vor der Abstimmung erstellt die Stadt Greven ein Verzeichnis mit allen Abstimmberechtigten. Das Verzeichnis kann einige Tage vor der Abstimmung eingesehen werden, falls Zweifel daran bestehen, dass die Abstimmberechtigung richtig hinterlegt ist.
Was passiert, wenn beide Elternteile in Quarantäne bzw. Isolierung sind?
Sollten am Tag der Abstimmung beide Eltern in Quarantäne bzw. Isolierung oder anderweitig durch Krankheit verhindert sein, kann die Stimmabgabe auch von einem Dritten erfolgen, z.B. von anderen Eltern oder Nachbarn. Hierfür ist eine formlose Vollmacht nötig. Am einfachsten ist es, wenn ihr unsere Vorlage (PDF) nutzt, die wir mit der Stadt Greven abgestimmt haben.
Quelle: Infoveranstaltung der Stadt
Wie lautet die genaue Frage, über die abgestimmt wird?
Laut Anlage der relevanten Verordnung wird die Frage, über die abgestimmt wird, wie folgt lauten:
Der Umwandlung der Grundschule in Greven, [Adresse], in eine Gemeinschaftsschule,
( ) stimme ich zu
( ) stimme ich nicht zuDie Abstimmungsberechtigten haben für jedes Kind nur eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen eines der Kästchen.
Quelle: Anlage zur Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO)
Wird es eine Briefwahl geben?
Nein. Die Abstimmung wird nicht per Briefwahl durchgeführt, sondern nur vor Ort.
Ich habe abgestimmt. Was kann ich jetzt noch tun?
Erinnere Andere daran, ihre Stimme abzugeben! Wir können jetzt abstimmen, und ob wir hingehen oder nicht: Wir entscheiden für die künftigen Schülerjahrgänge mit, die jetzt noch gar nicht stimmberechtigt sind.
Sprich darüber, verbreite den Wahltermin über Social Media, poste in deinem WhatsApp-Status, drucke unsere Infoplakate aus, … jede Stimme zählt!