Die mögliche Umwandlung der Grevener Grundschulen zu Gemeinschaftsschulen wird in vier Schritten vollzogen.
Stand: 12.06.2022
✅ 06. April 2022: Einleitung des Verfahrens
Die Stadt Greven als Schulträger hat mit einem Ratsbeschluss im April 2022 die Einleitung des Umwandlungsverfahrens der Grevener Bekenntnisschulen zu Gemeinschaftsschulen beschlossen. In diesem Verfahren entscheiden die Eltern, und nicht die Stadt, welche Schulform die jeweilige Grundschule haben soll.
✅ 16./17. Mai 2022: Infoveranstaltung
Auf zwei Informationsveranstaltungen der Stadt wurde der Ablauf des Verfahrens vorgestellt. Dort nahmen auch die Schulleiterinnen der Grevener Bekenntnisschulen, Vertretungen der katholischen und der evangelischen Kirchengemeinden und der Schulaufsicht teil, und alle Eltern hatten die Gelegenheit, Fragen zu stellen.Die wichtigsten neuen Erkenntnisse aus dieser Veranstaltungen haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst und in unsere häufigen Fragen aufgenommen.
Die Folien der Veranstaltungen könnt ihr hier als PDF-Datei herunterladen.
▶️ 13.-15. Juni 2022: Abstimmung
Alles Wichtige im Überblick:
- Datum: 13.-15. Juni 2022
- Uhrzeit: 07:00 – 09:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
- Ort: Im jeweiligen Schulgebäude
- Wer: Eltern, die zum 10. Januar 2022 ein Kind auf der jeweiligen Grundschule hatten
- Keine Zeit? Nutze die Vollmacht (PDF).
- Wichtig: Personalausweis mitbringen. Enthaltung = “Nein”!
Alle Eltern, die zum Stichtag 10. Januar 2022 ein Kind auf der jeweiligen Grundschule hatten, sind zur Abstimmung berechtigt. Die Eltern haben für jedes Schulkind eine Stimme, also bei zwei Geschwistern an der Schule entsprechend zwei Stimmen. Jede Grundschule stimmt für sich ab.
Es müssen mehr als 50 % der Wahlberechtigten mit “Ja” stimmen, damit die Umwandlung durchgeführt wird. Nicht abgegebene Stimmen zählen also wie “Nein”-Stimmen! Um ein möglichst eindeutiges Ergebnis zu erhalten, bitten wir auch alle Eltern, die gegen eine Umwandlung sind, dies deutlich mit der Abgabe einer “Nein”-Stimme kundzutun.
Sollten beide Elternteile aus wichtigen Gründen nicht an der Abstimmung teilnehmen können, können sie Anderen eine Vollmacht (PDF) zur Abstimmung ausstellen. Den Wortlaut haben wir vorab mit der Stadtverwaltung abgeklärt. Die Person, die mit der Vollmacht zur Abstimmung geht, muss sich ebenfalls mit dem Personalausweis ausweisen.
🗓️ 15./17. Juni 2022: Auszählung und Ergebnis
Die Stadtverwaltung plant, die Auszählung direkt am 15. Juni abends durchzuführen. Die Auszählung findet nicht öffentlich statt.
Das Ergebnis wird möglicherweise direkt abends bekanntgegeben, spätestens am Freitag, 17. Juni (nach dem Feiertag). Die Bekanntmachung erfolgt per Pressemitteilung, wir informieren euch über die bekannten Kanäle.
🗓️ 22. Juni 2022: Formeller Ratsbeschluss
Wenn mehr als 50 % der wahlberechtigten Eltern mit “Ja” abgestimmt haben, ist noch ein formeller Ratsbeschluss nötig. Diesen würde der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 fassen. Der Rat ist an das Ergebnis des Abstimmungsverfahrens gebunden.
Quelle: § 81 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 SchulG NRW, Gespräch mit dem Schulträger
🗓️ Anschließend: Bestätigung durch die Bezirksregierung, Umwandlung
Der Ratsbeschluss muss anschließend formell von der Bezirksregierung genehmigt werden. Wie lange die Genehmigung dauert ist vorab nicht sicher zu sagen, vermutlich einige Wochen.
Sobald der Beschluss durch die Bezirksregierung genehmigt ist, ist die Schulart offiziell geändert. Anschließend können die noch offenen Leitungsstellen direkt ohne Konfessionsbindung ausgeschrieben werden, d.h. das Ergebnis der Umwandlung greift dort sofort.
Das bereits abgeschlossene Anmeldeverfahren für das Schuljahr (2022/23) ist nicht von der Änderung der Schulart betroffen, alle angenommenen Kinder behalten natürlich ihre Plätze. Für das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/24 (Start im November 2022) gilt dann erstmals die geänderte Schulform.
Quelle: § 81 Abs. 3 SchulG NRW, Gespräch mit der Schulaufsicht