Ergebnisse der Infoveranstaltungen


1. Schulleitungen müssen der Konfession angehören

An einer katholischen Bekenntnisschule muss die Schulleitung katholisch sein. Sollte auf eine freie Schulleiterstelle eine Bewerbung einer nicht-katholischen Bewerber*in eingehen, muss diese Bewerbung abgelehnt werden.

Bisher waren wir davon ausgegangen, dass nach drei erfolglosen Ausschreibungen die Stellenausschreibung auch für Bewerber*innen freigegeben wird, die nicht der Konfession angehören. Die Schulaufsicht des Kreises Steinfurt hat während der Informationsveranstaltung klargestellt: Das gilt nur für Konrektoren-Stellen – Rektorenstellen müssen also konfessionsgebunden sein.

2. Quarantäne am Tag der Abstimmung? Vollmacht möglich

3. Abstimmung morgens und nachmittags

Die “Wahllokale” in den einzelnen Schulen werden an allen drei Tagen (13. Juni, 14. Juni, 15. Juni 2022) von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. So werden die Bring- und Abholzeiten der Schule und OGS abgedeckt, und durch die späte Schließung um 18 Uhr wird auch Berufstätigen die Stimmabgabe ermöglicht. Eine Briefwahl ist nicht möglich. Für die Abstimmung wird zwingend ein Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis benötigt!

4. Geteiltes Sorgerecht: Abstimmung problemlos möglich

Bei der Abstimmung sind die Sorgeberechtigten der Kinder abstimmberechtigt, in der Regel also die Eltern. Sollten sich Eltern das Sorgerecht teilen, kann ein Elternteil auch ohne Vollmacht o.ä. des anderen Elternteils abstimmen.

Die Stadt Greven erstellt vorab ein Wählerverzeichnis, in das alle Eltern eingetragen werden, die am Wohnort des Kindes gemeldet sind. Diese Eltern sind dann abstimmberechtigt. Das Wählerverzeichnis wird ca. zwei Wochen vor der Abstimmung zur Einsichtnahme im Rathaus ausliegen.

Am Tag der Abstimmung müssen alle Eltern einen Personalausweis, Reisepass oder einen sonstigen Lichtbildausweis mitbringen!

5. Konfessionslose Kinder dürfen weiterhin Religionsunterricht besuchen

An katholischen Bekenntnisschulen besuchen die Kinder in der Regel den katholischen Religionsunterricht. Hierzu haben die Eltern der nicht-katholischen Kinder bei der Anmeldung eine Selbsterklärung unterschrieben, dass ihr Kind am katholischen Religionsunterricht teilnehmen darf.

Wenn eine Bekenntnisschule zu einer Gemeinschaftsschule umgewandelt wird, darf das Kind weiterhin den katholischen Religionsunterricht besuchen, wenn gewünscht. Auch ein Wechsel in den evangelischen Religionsunterricht ist möglich, sofern er angeboten wird. Hierzu reicht ein formloser Zettel an die Klassenlehrer*innen zu Beginn des Schuljahrs. Ein Besuch des Religionsunterrichts ist aber nicht mehr verpflichtend, so dass die Schule auch für eine andere Art der Beaufsichtigung sorgen kann.

6. Zusammenarbeit zwischen Kirche und Schulen bleibt

Die Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche haben noch einmal bekräftigt, dass die Zusammenarbeit mit den Schulen zukünftig genau so weiterlaufen wird wie bisher. Es wird also weiterhin Schulgottestdienste geben. Auch die weitere Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden bleibt bestehen.

An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an alle Teilnehmer*innen und die Stadt Greven für die Ausrichtung!